Das Verbot der „professionellen“ Sterbehilfe ist vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden. Nun dürfen Vereine und Unternehmen in Deutschland Menschen anbieten beim Sterben zu helfen. Bisher konnten dies straffrei nur Angehörige und „Nahestehende“ tun. Jetzt wird der Druck der Gesellschaft auf Schwerstkranke
Lösung für Pflegenotstand?
