Der amtierende Gemeindekirchenrat hat das Wahlergebnis vom 10. März nach Ende der Wahlhandlung bestätigt.
Folgende Kandidaten und Kandidatinnen wurden als Kirchenältesten für die kommende Amtsperiode gewählt:
Kevin Ansorge (760 Stimmen), Ute Mahlstädt-Westermann (664 Stimmen), Heike Müller (385 Stimmen), Oliver Matiszick (376 Stimmen), Birgit Bellmer (339 Stimmen), Rita Huf (287 Stimmen).
Als Ersatzälteste wurden gewählt:
Thilo Thiemann (244 Stimmen), Brigitte Evers-Plate (221 Stimmen) und Lars Köhler (201 Stimmen).
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses,
am 11.03.2024, bei dem Gemeindekirchenrat der Kirchengemeinde Stuhr, Stuhrer Landstr. 142 in 28816
Stuhr oder bei dem Kreiskirchenrat des Ev.-luth. Kirchenkreises Delmenhorst/Oldenburg-Land in Lutherstraße
4 27749 Delmenhorst gegen die Wahl schriftlich Beschwerde erheben.
Die Beschwerde kann gemäß § 17 Abs. 1 GKRWG nur darauf gestützt werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen
Vorschriften entsprechend durchgeführt worden ist und diese Verletzung gesetzlicher Vorschriften
das Wahlergebnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat. Die Beschwerde kann nicht darauf
gestützt werden, dass Wahlberechtigte nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Gemäß § 17 Abs. 2
GKRWG entscheidet der Kreiskirchenrat über die Beschwerde.
Die Kirchengemeinde Stuhr dankt allen Kandidaten und Kandidatinnen für die Bereitschaft sich neu oder auch weiterhin in die Arbeit einzubringen.