Im Juni 2017 ist das Friedhofsgesetz der Oldenburgischen Kirche an die Regelungen des neuen Niedersächsischen Bestattungsrechtes angepasst worden. Diese neue Rechtslage machte es erforderlich, dass auch die Satzung des kirchlichen Friedhofes in Stuhr überarbeitet wird. Diese Überarbeitung ist im Gemeindekirchenrat
Satzung tritt zum 1. April in Kraft





