Ab 24.12.2021 gilt in Niedersachsen die Warnstufe 3 der Corona-Verordnung. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf den Gottesdienst um 16.30 Uhr in der Stuhrer Kirche. Für diesen gilt eine Anmeldepflicht sowie die 2G-Regel für Gottesdienstbesucher. Den Link zur Anmeldung finden Sie
Massive Absagen!
Alle Gottesdienste bis zum 30. April entfallen. Warum haben die Gemeindekirchenräte der Gemeinden Stuhr und Varrel so entschieden: „Die sich abzeichnende Corona-Epidemie stellt den Gemeinsinn und die Besonnenheit aller auf die Probe. Der verantwortliche Umgang mit den Risiken ist auch