Die Gemeindekirchenratswahlen finden 2024 in der Kirchengemeinde Stuhr als Online- und als Briefwahl statt.

Das Wähler- und Wählerinnenverzeichnis kann über die Email GKR-Wahl@kirche-oldenburg.de

eingesehen und gegebenenfalls korrigiert werden.

Der Stichtag für das aktive Wahlrecht ist der 10. Dezember 2023. Personen, die bis zu diesem Datum nicht der Gemeinde angehören, dürfen nicht wählen.

Wahlberechtigt sind gemäß § 4 des Wahlgesetzes alle Kirchenglieder, die am Wahltag
a) das 14. Lebensjahr vollendet haben,
b) der Kirchengemeinde mindestens drei Monate angehören und
c) in das Wählerverzeichnis (§ 8) eingetragen sind.

Wähler*innen-Liste bis 10. Dezember überprüfbar für Korrekturen
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