Für folgende auf dem Friedhof der Ev.-luth. Kirchengemeinde Stuhr gelegenen Wahlgräber konnten keine Nutzungsberechtigten bzw. Angehörige (Rechtsnachfolger) ermittelt werden. Die unten aufgeführten Gräber sind abgelaufen.
Die Nutzungsberechtigten oder Angehörigen (Rechtsnachfolger) werden hiermit aufgefordert, sich bis zum 30. November 2024 im Kirchenbüro Stuhr, Stuhrer Landstraße 142 E, 28816 Stuhr, Tel.: (0421) 56 I 3 75 zu melden. Sollte dies nicht geschehen, behält sich die Ev.-luth. Kirchengemeinde vor, die Gräber einzuebnen.
Grabstätte Nr. | Verstorbene/r | Geplante Maßnahme |
B07 R06 315 (8,9) | Wilhelm Bartels | Einebnung |
B11 R04 545f (15,16) | Brunhilde Rust | Einebnung |
B10 B10 R07 603 (25,26) | Hans Pelz | Einebnung |
Amtliche Bekanntmachung