Für folgende auf dem Friedhof der Ev.-luth. Kirchengemeinde Stuhr gelegenen Wahlgräber konnten keine Nutzungsberechtigten bzw. Angehörige (Rechtsnachfolger) ermittelt werden. Die unten aufgeführten Gräber sind abgelaufen.

Die Nutzungsberechtigten oder Angehörigen (Rechtsnachfolger) werden hiermit aufge­fordert, sich bis zum 30. November 2024  im Kirchenbüro Stuhr, Stuhrer Landstraße 142 E, 28816 Stuhr, Tel.: (0421) 56 I 3 75 zu melden. Sollte dies nicht geschehen, behält sich die Ev.-luth. Kirchengemeinde vor, die Gräber einzuebnen.

Grabstätte Nr.Verstorbene/rGeplante Maßnahme
B07 R06 315 (8,9)Wilhelm BartelsEinebnung
B11 R04 545f (15,16)Brunhilde RustEinebnung
B10 B10 R07 603 (25,26)Hans PelzEinebnung
Amtliche Bekanntmachung
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