Für folgende auf dem Friedhof der Ev.-luth. Kirchengemeinde Stuhr gelegenen Wahlgräber konnten keine Nutzungsberechtigten bzw. Angehörige (Rechtsnachfolger) ermittelt werden. Die unten aufgeführten Gräber sind abgelaufen. Die Nutzungsberechtigten oder Angehörigen (Rechtsnachfolger) werden hiermit aufgefordert, sich bis zum 30. November 2024 im